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Schuldensanierung

In Verschuldungs- bzw. Überschuldungssituationen ist oft zu Beginn einer Beratung die realisierbare Lösung und der genaue Weg dazu nicht klar erkennbar. Es geht also immer auch darum, die ideale und machbare Lösung entsprechend der individuellen Situation zu finden. Bei jeder Sanierungsform (inkl. Privatkonkurs! siehe Privatkonkurs) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • ein regelmässiges, gesichertes Einkommen, das über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt monatliche Rückstellungen von 1/12 der laufenden Steuern sowie eine angemessene Rate zur Tilgung der Schulden zulässt
  • hohe Motivation, sich über Monate oder Jahre finanziell sehr einzuschränken und keine neuen Schulden zu machen
  • Disziplin, die im Rahmen der Schuldensanierung eingegangenen Verpflichtungen jeden Monat fristgerecht zu erfüllen
  • das Einverständnis aller Gläubiger

Die verschiedenen Möglichkeiten der Schuldensanierung

Tilgung der Gesamtschuld durch Ratenzahlungen
Mit allen Gläubigern werden monatliche Raten zur Tilgung der gesamten Forderungen vereinbart. Die Raten sollen anteilsmässig entsprechend der Höhe der jeweiligen Forderung festgelegt werden, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden. Die gesamte Rückzahlung sollte maximal drei Jahre dauern.

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag – die Sanierung mit Teilerlass
Wenn die Rückzahlung der gesamten Schuld zu lange dauern würde, kann ein aussergerichtlicher Nachlassvertrag mit einem Teilerlass angestrebt werden.
Den Gläubigern wird ein bestimmter Prozentsatz der Forderung zur Ablösung vorgeschlagen, d.h. die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderung per Saldo aller Ansprüche.
Das Angebot muss für alle Gläubiger im Verhältnis gleich hoch sein und jeder Gläubiger muss damit einverstanden sein. Dieses Verfahren kann auch bei bestehender Lohnpfändunge durchgeführt werden. Das Gesetz (SchKG Art. 333) ermöglicht dies mit einer maximal sechsmonatigen Stundungsfrist. Dieses Vorgehen wird auch “einvernehmliche private Schuldenbereinigung” genannt.

Der gerichtliche Nachlassvertrag
Wenn einzelne Gläubiger dem aussergerichtlichen Nachlassvertrag nicht zustimmen, die gesetzlich geregelten Mehrheitsverhältnisse aber vorhanden sind, kann der Nachlassvertrag vom Gericht bewilligt werden. Dieses Verfahren benötigt aber zusätzlich Zeit und administrativer Aufwand und ist mit hohen Kosten verbunden.